Betreff: Radsportveranstaltung – Beleuchtungseinrichtungen
28.11.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen in Tunnels, vor allem auch in der Flexengalerie, gekommen ist, weil Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Radsportveranstaltungen in den Tunnels ihre Rennräder nicht mit Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet haben bzw diese nicht aktiviert haben. Glücklicherweise ist es nie zu schweren Unfällen und Verletzungen gekommen.

Es fand deshalb mit Vertretern der Exekutive, Veranstaltern von Radsportveranstaltungen sowie der Behörde am 08.10.2014 eine Besprechung statt, in der diese Thematik erörtert wurde.

Dabei wurde beschlossen, dass künftig bei Rennsportveranstaltungen in Vorarlberg wegen der auftretenden Gefahren, die bei der Benützung von Tunnels auftreten, jeder Teilnehmer verpflichtet ist, sein Rad mit Beleuchtungseinrichtungen auszustatten.

Es ist seitens die Behörde beabsichtigt, eine entsprechende Auflage in den jeweiligen Bewilligungsbescheid aufnehmen, wonach der Veranstalter veranlasst ist, Teilnehmer, die Tunnels ohne aktivierte Beleuchtungseinrichtungen durchfahren, aus dem Bewerb zu nehmen. Aufgrund dieser Information haben Sie die Möglichkeit, in der Ausschreibung Ihrer nächstjährigen Veranstaltung auf diese Thematik hinzuweisen.

Wir ersuchen Sie als Veranstalter(in) von Radrennen in Vorarlberg jedenfalls jetzt schon, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.