Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen dieser Veranstaltung.
Die Veranstaltung „RAD-MARATHON Tannheimer Tal“ ist KEIN Radrennen!
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erkennt an, dass während des „RAD-MARATHON Tannheimer Tal“ die Straßen nicht gesperrt sind und sämtliche Straßen nach der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) zu befahren sind.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin startet auf eigene Gefahr beim „RAD-MARATHON Tannheimer Tal“.

Somit erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich, dass er/sie bei der Teilnahme beim „RAD-MARATHON Tannheimer Tal“ die StVO ohne Ausnahme einhält. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ist mit Anzeigen durch die Polizei zu rechnen. Weiters hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin den Anordnungen des Veranstalters und den mit der Durchführung beauftragten Organen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten, aus der Veranstaltung auszuschließen, diesfalls hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen wie immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Begleitfahrzeuge sind nicht erwünscht und auf deutscher Seite nicht gestattet.

Es sind Verpflegungsstationen auf der Strecke eingerichtet, bei diesen Stationen kann Müll entsorgt werden. Es ist verboten, außerhalb dieser markierten Zonen Abfälle wegzuwerfen. Wer dies missachtet kann vom Veranstalter ausgeschlossen werden.

Die Ausgabe der Startnummer erfolgt persönlich an den Teilnehmer/die Teilnehmerin. Die unterschriebene Haftungserklärung und der Ausweis sind vorzuzeigen.

Lautsprecherdurchsagen vor dem Start sind zu beachten. Hier werden die letzten Informationen über die Strecke, über etwaige Änderungen oder Gefahrenstellen erteilt. Vor der Veranstaltung wird eine Teilnehmerbesprechung durchgeführt, bei der nicht nur das Reglement sondern auch die potenziell gefährlichen und kritischen Streckenabschnitte erläutert werden.

214 km Strecke: Start um 6:00 Uhr Ortszentrum Tannheim, 214 km | 3.500 Hm
Es gilt ausnahmslos die StVO und insbesondere ist mit Vorsicht bei allen Kreuzungsbereichen und bei schlechten Fahrbahnverhältnissen zu fahren. Vorsicht bei den Abfahrten von Gunzesried, vom Riedbergpass und vom Hochtannbergpass bei Nässe äußerst rutschig – langsam fahren – Sturzgefahr! Es befinden sich Tunnel auf der Strecke (behördliche Lichtpflicht). Jeder Radsportler/jede Radsportlerin ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt.

138 km und 103 km Strecke: Start um 6:30 Uhr Ortszentrum Tannheim, 138 km | 870 Hm und 103 km | 760 Hm
Es gilt ausnahmslos die StVO und ist insbesondere mit Vorsicht bei allen Kreuzungsbereichen und im Bereich Pfronten Steinach wegen schlechter Fahrbahnverhältnisse zu fahren. Jeder Radsportler/jede Radsportlerin ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt. Teilnehmer*innen ab 16 Jahre können in Begleitung der Eltern oder mit Einverständnis des Erziehungsberechtigen an der 138 km Distanz teilnehmen. Teilnehmer*innen ab 12 Jahre können in Begleitung der Eltern oder mit Einverständnis des Erziehungsberechtigen an der 103 km Distanz teilnehmen.

66 km Strecke: Start um 6:30 Uhr Ortszentrum Tannheim, 66 km | 600 Hm
Es gilt ausnahmslos die StVO und ist insbesondere mit Vorsicht bei allen Kreuzungsbereichen und im Bereich Pfronten Steinach wegen schlechter Fahrbahnverhältnisse zu fahren. Jeder Radsportler/jede Radsportlerin ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt. Teilnehmer*innen ab 12 Jahre können in Begleitung der Eltern oder mit Einverständnis des Erziehungsberechtigen an der 66 km Distanz teilnehmen. Auf dieser Strecke sind alle Fahrräder die der StVO entsprechen zugelassen.

Mit der Einzahlung der Startgebühr akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin umfassend alle Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr!

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt, dass er/sie für den „RAD-MARATHON Tannheimer Tal“ ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich überprüft wurde. Jede Teilnehmer/jede Teilnehmerin hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er/sie haftpflicht- und unfallsversichert ist.

Das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist für Ersatzmaterial selbst verantwortlich.

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin, trägt die zivil- und strafgerichtliche Verantwortung über die von ihm/ihr verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und verpflichtetet sich, den Veranstalter und seine mit der Durchführung beauftragten Organe von jeder zivil- als auch strafrechtlichen Verantwortung in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter und die mit der Durchführung betrauten Organe lehnen jede Haftung für Unfälle aller Art und der daraus entstehenden Forderungen sowohl seitens der Teilnehmenden als auch Dritten gegenüber ab. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden bzw. für abhanden gekommene Gegenstände.

Im Bewilligungsbescheid der Vorarlberger Behörde ist der Veranstalter veranlasst, Teilnehmer*innen der 214 km Strecke, die Tunnel ohne aktivierte Beleuchtungseinrichtungen durchfahren, aus dem Bewerb zu nehmen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die die Beleuchtungseinrichtung nicht aktiviert haben, aus der Veranstaltung auszuschließen, in diesem Fall hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen wie immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

Der Schlusswagen ist das Ende des Teilnehmerfeldes. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin, der/die zu irgendeinem Zeitpunkt hinter diesem Fahrzeug fährt, gilt als nicht mehr im Bewerb. Der Schlusswagen hält sich auf der 214 km Strecke exakt an die vorgegebenen Durchfahrtszeiten. Der Veranstalter bzw. seine durchführenden Organe können Teilnehmer*innen aus dem Bewerb nehmen, der/die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen kann.

Teilnehmer*innen der 214 km Strecke die bis 12:45 Uhr die Verpflegungsstation in Au und bis 16:45 Uhr die Verpflegungsstation in Weißenbach nicht verlassen haben, müssen aus dem Bewerb genommen werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchem Grund auch immer – insbesondere aber bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen – die jeweilige Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern. Die entsprechenden Änderungen werden mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch der Veranstaltung durch die Behörden oder den Veranstalter möglich. Bei Absage, Abbruch, Änderungen oder Verkürzung der Strecke oder Änderung des Zeitlimits besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder sonstiger Ersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht oder jederzeit einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen.

Mit der Anmeldung ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit folgenden Punkten einverstanden:
Die Personen- und Adressdaten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet, und dürfen publiziert werden.
Der Veranstalter – oder von ihm beauftragte Partner – darf Interviews, Fotos, Video- und TV-Aufnahmen machen und diese dürfen uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert genutzt werden.
Die Adressdaten dürfen für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet und auch an Sponsoren weitergegeben werden.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin folgende Punkte:
Die Startnummer wird nicht verändert, insbesondere der Werbeaufdruck.
Die Startnummer darf nicht an andere Personen weitergegeben werden, ansonsten wird jener Teilnehmer/jene Teilnehmerin mit der weitergegebenen Startnummer disqualifiziert.
Name, Jahrgang, Wohnort und Team müssen der Wahrheit entsprechen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Alle offiziellen Änderungen und Mitteilungen werden auf der Homepage www.rad-marathon.at aufgelegt. Eventuelle Änderungen werden bei der Startnummernausgabe an den Infotafeln ausgehängt und auch bei der Fahrerbesprechung verlautbart. Diese habe letztendlich Gültigkeit und sind verbindlich.

Tannheimer Taler Veranstaltungs GmbH
Vilsalpseestraße 1
A-6675 Tannheim/Tirol
Tel. +43 5675 6220-0
rad-marathon@tannheimertal.com
www.rad-marathon.at